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VG Kassel, 29.06.2004 - 2 G 1445/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 30 BauGB, § 31 Abs 2 BauGB, § 5 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 15 Abs 1 BauNVO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89
Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten
Auszug aus VG Kassel, 29.06.2004 - 2 G 1445/04
Und der bloße Zeitablauf führt nicht zu einer Verwirkung (BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 4.89 -, BRS 52 Nr. 218; Beschluss vom 16.04.2002 - 4 B 8.02 -, 406.19 Nachbarschutz Nr. 164) und auch nicht dazu, dass das Rechtsschutzinteresse der Antragsteller entfällt. - BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87
Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende …
Auszug aus VG Kassel, 29.06.2004 - 2 G 1445/04
Verstößt das Bauvorhaben danach nur gegen nicht nachbarschützende Festsetzungen des Bebauungsplans, für die keine Befreiung erteilt worden ist, hat der Antrag der Antragsteller nur dann Erfolg, wenn das Bauvorhaben in entsprechender Anwendung von § 15 Abs. 1 BauNVO unter Berücksichtigung der Interessenbewertung des § 31 Abs. 2 BauGB gegen das darin zum Ausdruck kommende Rücksichtsnahmegebot verstößt (BVerwG, Urteil vom 06.10.1989 - 4 C 14.87 -, BRS 49 Nr. 188). - BVerwG, 16.04.2002 - 4 B 8.02
Verwirkung öffentlich-rechtlicher Abwehransprüche
Auszug aus VG Kassel, 29.06.2004 - 2 G 1445/04
Und der bloße Zeitablauf führt nicht zu einer Verwirkung (BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 4.89 -, BRS 52 Nr. 218; Beschluss vom 16.04.2002 - 4 B 8.02 -, 406.19 Nachbarschutz Nr. 164) und auch nicht dazu, dass das Rechtsschutzinteresse der Antragsteller entfällt.
- VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 3 S 2947/91
Kein Nachbarschutz durch Brandschutzvorschriften und Begrenzungsvorschriften …
- VGH Hessen, 13.03.1989 - 4 TH 2205/87
Bauaufsichtliche Untersagung von landschaftsschutzrechtlich nicht genehmigten …
- VGH Hessen, 10.09.1985 - IX OE 45/81
Auszug aus VG Kassel, 29.06.2004 - 2 G 1445/04
Und die von der Anzahl her und insbesondere vom Raumbedarf her der Hauptnutzung untergeordnete Tagespflege, die ebenfalls gemeinbedarfsorientiert ist, ändert ebenfalls nichts an der Qualifizierung des Bauvorhabens als Altenwohnheim (vgl. HessVGH, Urteil vom 10.09.1985 - IX OE 45/81 -, ESVGH 36, 31 zur HeimMindBauVO).